
Wir bedanken uns bei allen großzügigen Spendern – darunter Familien, Lehrern, Mitgliedern des Verwaltungsteams und Unternehmen, die es uns in den vergangenen Jahren ermöglicht haben, für den SIS-Schulverband neue und innovative Projekte auszuarbeiten und durchzuführen.
Der unter fr. Vereinsgesetz v. 1901 eingetragene gemeinnützige SIS-Schulverband wird über die Schulgebühren finanziert, von denen die Gehälter des Verwaltungspersonals und der in den Fremdsprachen unterrichtenden Lehrkräfte sowie das Verwaltungsbudget bestritten werden. Spendenaufrufe dienen dazu, weiterreichende, über die allgemeinen Verwaltungskosten hinausgehende Projekte zu finanzieren, und eine Erhöhung der Schulkosten weitestgehend einzuschränken.
Jedes Schuljahr aufs Neue trägt der Jahresfond Tremplin zur Verbesserung des Schullebens sowie zur Unterstützung von Schülern und hilfsbedürftigen Familien bei. Darüber hinaus leistet er einen wichtigen Beitrag zur Einführung von Kunst und Kultur in das Schulleben, hilft bei der Anschaffung neuer pädagogischer Mittel und bei der Öffentlichkeitsarbeit der SIS. Der Fond setzt sich aus Spenden von Eltern, Lehrern, ehemaligen Schülern und Unternehmen zusammen. Dazu wird jeder in der SIS-Gemeinschaft im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten regelmässig zu Spenden aufgerufen.
So können Sie Ihren Beitrag zur Jahresspendenaktion leisten:
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung: fundraising@sissevres.org
Die Galaveranstaltung und die damit verbundene Spendenauktion dienen der Finanzierung eines speziellen übergeordneten Projekts, das mit der strategischen Weiterentwicklung der SIS verbunden ist. Der jährliche Gala-Abend ist auch immer ein ganz besonderes Ereignis, bei dem durch die Unterstützung eines gemeinsamen Projektes der Zusammenhalt unserer SIS-Community gestärkt wird.
Haben Sie diesbezüglich irgendwelche Fragen ? Bitte schreiben Sie uns: gala
Da der SIS-Schulverband ein gemeinnütziger Verein ist, können Sie Ihre Spenden steuerlich absetzen. Für jede Spende wird Ihnen eine Zahlungsbestätigung ausgestellt, die Ihnen ein Anrecht auf Steuerermäßigung gibt. Einkommenssteuer (Impôt sur le Revenu (IR): eine Privatperson hat auf folgende Steuerermäßigung Anspruch: 66 % der gespendeten Summe im Rahmen von 20 % des versteuerten Einkommens. Gesellschaftssteuer (Impôts sur les sociétés): die im Rahmen des Sponsoring gezahlte Gesamtsumme gibt Anrecht auf folgende Gesellschaftssteuermäßigung: 60 % der Summe im Rahmen von 5 für Tausend des Nettoumsatzes. Für Spenden, die diese Obergrenze überschreiten, ist die Differenzsumme über 5 aufeinanderfolgende Rechnungsjahre übertragbar (Artikel 238 bis 1° des fr. Steuergesetzbuchs).
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